Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)

               

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

 

Einordnung

Zeithorizont

Wertschöpfungskette

Auswirkung, Chance, Risiko

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

vorgelagert

eigene Aktivitäten

nachgelagert

Risiko

Korruptionsprävention ist für die NORMA Group ein wesentliches nachhaltigkeitsbezogenes Thema, das in direktem Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell steht. Die identifizierten Risiken im Bereich Korruption und Bestechung können die finanzielle Stabilität, die Reputation und die langfristige Geschäftsentwicklung erheblich beeinträchtigen und wurden daher als wesentlich eingestuft. Um diesen Einfluss zu steuern, hat die NORMA Group ein umfassendes Compliance-System mit Maßnahmen und Kontrollmechanismen etabliert. Die Stärkung von Integrität und fairen Geschäftspraktiken ist integraler Bestandteil der Unternehmenswerte und der strategischen Vision „We join forces to provide superior solutions for a sustainable future“.

Verpflichtungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die NORMA Group hat die Antikorruptions-Richtlinie als Sub-Richtlinie des Code of Conduct und damit elementaren Bestandteil des Compliance-Management-Systems etabliert. Das Ziel der Richtlinie ist es, korruptes Verhalten zu verhindern und klare Verhaltensregeln zu etablieren. Sie soll das Vertrauen in die Integrität der Organisation stärken und rechtliche Risiken durch korrupte Praktiken vermeiden. Die Richtlinie dazu vermittelt grundlegendes Wissen über Korruption, Korruptionsrisiken und risikobehaftete Transaktionen sowie die Maßnahmen der NORMA Group zur Reduktion von Korruptionsrisiken. Diese Richtlinie gilt konzernweit. Sie enthält verbindliche Anforderungen hinsichtlich der Gewährung und Annahme von Vorteilen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Dritten (d. h. Personen, die nicht bei der NORMA Group beschäftigt sind). Die Richtlinie definiert ausdrücklich verbotene Verhaltensweisen und legt fest, welche Vorteile einer verpflichtenden Vorabprüfung unterliegen und damit genehmigungspflichtig sind. Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den relevanten Anforderungen gerecht zu werden. Eine Aktualisierung ist im Geschäftsjahr 2025 erfolgt.

Derzeit kann die NORMA Group keine Aussage dazu treffen, ob die Antikorruptions-Richtlinie vollständig mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption übereinstimmt. Ein dezidierter Abgleich wird im nächsten turnusgemäßen Review im Jahr 2026 erfolgen. Die NORMA Group hat keinen Plan zur Überarbeitung der Richtlinie entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass alle kaufmännischen Mitarbeitenden grundsätzlich einem Korruptionsrisiko ausgesetzt sein könnten.

Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (G1-3)

Die NORMA Group hat Verfahren implementiert, um Vorfälle von Korruption und Bestechung zu verhindern, aufzudecken und angemessen zu behandeln. Diese Verfahren beinhalten eine Antikorruptions-Richtlinie, die klare Vorgaben und Verhaltensweisen definieren. Ergänzt wird diese durch ein Pflichttraining für alle kaufmännischen Mitarbeitenden. Darüber hinaus können Verstöße über die definierten Meldekanäle – auch anonym – an NORMA Group Compliance übermittelt werden. Mitarbeitende der NORMA Group sowie externe Dritte können jedes tatsächliche oder vermeintliche Fehlverhalten in Bezug auf die NORMA Group anonym über das Whistleblower-System melden. Eine Meldung darf nicht zu Nachteilen für die meldende Person führen. Hinweisen auf Compliance-Verstöße geht die Compliance-Organisation der NORMA Group nach.

Verdachtsfälle werden von NORMA Group Compliance bearbeitet, die über das weitere Vorgehen einzelfallbasiert – und ggf. unter Einbindung des Compliance Committees – entscheidet. Sofern sinnvoll und erforderlich, kann die konkrete Untersuchung von Verdachtsfällen von NORMA Group Compliance an Internal Audit oder an externe Dritte übertragen werden.

Hinweise auf Compliance-Verstöße werden entsprechend den in der Compliance Committee Charta definierten Kriterien im Bedarfsfall im Compliance Committee erörtert und es wird über die weitere Vorgehensweise entschieden. Die definierten Berichtswege sind – unabhängig von der konkreten Durchführung einer Untersuchung – definiert und fixiert. So erfolgt die Berichterstattung ausschließlich durch NORMA Group Compliance an das ressortverantwortliche Vorstandsmitglied.

Neben einem definierten Regelreporting sind auch die Kriterien für ein etwaiges Ad-hoc-Reporting an das ressortverantwortliche Vorstandsmitglied definiert. Über das Erfordernis eines Ad-hoc-Reportings aufgrund der potenziellen Überschreitung definierter Wesentlichkeitsgrenzen wird im Compliance Committee entschieden.

Die NORMA Group stellt sicher, dass der Code of Conduct und die Antikorruptions-Richtlinie für alle relevanten Parteien zugänglich und möglichst verständlich sind: Mitarbeitende können die Richtlinien jederzeit im Intranet einsehen. Der Code of Conduct ist als Anhang zu den Arbeitsverträgen beigefügt und wird in den Compliance-Trainings behandelt. Die Richtlinien sind in bis zu elf Sprachen verfügbar, um die globale Verständlichkeit zu gewährleisten. Für interessierte Stakeholder sind die Compliance-Richtlinien auf der NORMA-Website öffentlich einsehbar. Lieferanten erhalten den „Supplier Code of Conduct“ im Rahmen des Onboardings und bei Aktualisierungen, um diese in die Lage zu versetzen, dass sie die Standards insbesondere hinsichtlich Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung der NORMA Group verstehen und einhalten.

Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Im Geschäftsjahr 2025 hat die NORMA Group die etablierten Trainings und Sensibilisierungsprogramme im Bereich Korruption und Bestechung fortgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen oder Fortschritte, da die bestehenden Maßnahmen bereits vollständig implementiert und stabil im Unternehmen verankert sind. Das Trainings-Curriculum der NORMA Group deckt auch die Themen „Korruption und Bestechung“ ab. So werden grundlegende Korruptionsthemen bereits im E-Learning zum Code of Conduct behandelt. Im Training „Anti-Korruption“ werden die Inhalte konkretisiert und vertieft. Die Trainingsinhalte sind dabei eng abgestimmt auf die zugrunde liegenden Richtlinien „Code of Conduct“ und „Anti-Korruption“. Alle kaufmännischen Mitarbeitenden sind verpflichtet, die beiden Trainings zu absolvieren. Bedarfsgerecht werden zusätzliche Schulungen und Updates angeboten, um das Wissen aktuell zu halten. Zudem steht im Intranet die Broschüre „Gifts & Invitations“ mit wichtigen Hinweisen zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen zur Verfügung.

Ziele im Zusammenhang mit Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die NORMA Group verfolgt das klare Ziel, Korruption und Bestechung konsequent zu verhindern. Das Unternehmen bekennt sich zu einer Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltens. Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein bilden die Grundlage des unternehmerischen Handelns der NORMA Group – sowohl intern als auch im Umgang mit Geschäftspartnern.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Absolvierungsquote des Trainings „Korruption und Bestechung“

Die existierenden Schulungsprogramme sind so konzipiert, dass sie 100 % der Mitarbeitenden der von NORMA Group Compliance als mit Blick auf Korruption risikobehaftet eingestuften Funktionen abdecken. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 96 % der entsprechenden Trainings abgeschlossen. Als risikobehaftete Funktionen wurden bei NORMA Mitarbeitende der Mitarbeiterklasse „salaried“ eingestuft. Die Schulungen sind für alle Mitarbeitenden der Mitarbeiterklasse „salaried“, einschließlich Führungskräften und Vorstandsmitgliedern, verpflichtend. Ergänzend dazu erhalten Mitglieder der Compliance-Organisation ein spezielles Onboarding-Training, das ebenfalls Anti-Korruptionsinhalte behandelt.

Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle (G1-4)

Die NORMA Group tritt gegen Korruption und Bestechung ein und berichtet transparent über bestätigte Vorfälle. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Verurteilungen und keine Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften identifiziert. Die Erhebung dieser Kennzahlen erfolgt durch die Rechtsabteilung, die Informationen von den Finanzvorständen der einzelnen Gesellschaften einholt. Diese berichten über Geldstrafen und Verurteilungen der einzelnen Gesellschaften, die dann gruppenweit konsolidiert werden. Die Geldstrafen werden dem Berichtsjahr zugeordnet, in dem die Entscheidungen rechtskräftig wurden. Eine Einschränkung besteht darin, dass meldende Personen Geldstrafen nicht vollständig offenlegen könnten. Zur Prävention hat die NORMA Group eine Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption eingeführt, die detaillierte Verfahren und Standards enthält, wie sie in Kapitel UNTERNEHMENSKULTUR UND -WERTE (G1) beschrieben sind.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).